Heilerziehungspflegehelfer/innen sind fachkundige Mitarbeiter/innen in der ganzheitlichen Betreuung von Menschen mit Behinderungen. Sie werden tätig im Aufgabenbereich der Heilerziehungspfleger/innen und arbeiten dort unter deren Anleitung, Weisung und Verantwortung.
Die Ausbildung zum/zur Heilerziehungspflegehelfer/in wird an der Fachschule in Ursberg ausschließlich berufsbegleitend angeboten, sie dauert ein Jahr und beginnt jedes Jahr am 1. September mit einem neuen Kurs.
Informationen zur Ausbildung
Heilerziehungspflegehelferinnen und Heilerziehungspflegehelfer sind fachkundige Mitarbeiter für eine ganzheitliche Begleitung von Menschen mit Behinderungen. Sie tragen Verantwortung für Einzelne oder für eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen aller Altersstufen.
Die Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen in der:
- Begleitung und Beratung
- Erziehung, Bildung und Förderung
- Pflege und Versorgung
Die Heilerziehungspflegehilfe ist ein Beruf mit Zukunft.
Mit dem Abschluss zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegehelferin/zum staatlich anerkannten Heilerziehungspflegehelfer erwerben Sie den Mittleren Bildungsabschluss.
Die Einsatzfelder von Heilerziehungspflegehelferinnen und Heilerziehungspflegehelfern sind sehr vielfältig. Es gibt immer mehr Menschen mit spezialisiertem Betreuungsbedarf (zum Beispiel Autismus, Menschen mit erworbener Hirnschädigung, Lernbehinderungen oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen).
Durch inklusive und individuelle Betreuungsformen sind Heilerziehungspflegehelferinnen und Heilerziehungspflegehelfer in Kindertagesstätten, Schulen, ambulanten Diensten oder als spezialisierte Assistenten tätig.
Weitere mögliche Einsatzfelder:
- Wohnheime
- Werkstätten
- Förderstätten
- Seniorenbetreuung
- Ambulante und Offene Hilfen
Die Ausbildung zur Heilerziehungspflegehelferin/zum Heilerziehungspflegehelfer staatlich anerkannt, findet in einer einjährigen berufsbegleiteten Form statt.
Neben der schulischen Ausbildung benötigen alle Studierenden einen Ausbildungsplatz in einer von der Fachschule genehmigten Ausbildungsstelle.
Schulische Ausbildung - ca. 18 Wochenstunden (á 45 Min.) in folgenden Fächern:
- Deutsch
- Sozialkunde
- Englisch
- Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
- Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre
- Berufs- und Rechtskunde
- Übungen zur Religionspädagogik
- Praxis- und Methodenlehre und Kommunikation
- Lebensraumgestaltung
- Pflege
- Praxis der Heilerziehungspflege
Praktische Ausbildung - mindestens 15 Wochenstunden (á 45 Min.)
- je nach Ausbildungsjahr 10 Wochenstunden im Fach Praxis der Heilerziehungspflege
- daneben mindestens 5 Stunden praktische Tätigkeit
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung in schriftlicher, praktischer und mündlicher Form ab.
Für die Ausbildung wird eine Praxisstelle benötigt. Hier finden Sie eine Übersicht über Einrichtungen, die Ausbildungsstellen zur Verfügung stellen:
Voraussetzung für die Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe ist der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand MIT einem der folgenden Punkte:
2-jährige einschlägige Berufsausbildung mit Abschluss |
2-jährige einschlägige Berufstätigkeit |
1-jährige einschlägige Berufstätigkeit und abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf |
4-jährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes |
Finanzierung der Ausbildung
Monatliches Schulgeld (11 Monate/Jahr) wird vom Freistaat Bayern übernommen.
Aufnahmegebühr (einmalig) 120,- €
Lehrmittelgebühr (jährlich) 180,- €
Prüfungsgebühr 120,- €
Das Schulgeld und die Gebühren gelten einheitlich für alle Studierenden.
Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Wochenstunden und wird von den Studierenden selbst mit dem Träger der jeweiligen Ausbildungsstelle vertraglich vereinbart.
Regelungen im Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg:
Studierende, die eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegehelferin/zum Heilerziehungspfegehelfer machen, erhalten sowohl einen Praktikanten- als auch einen Dienstvertrag. Die im Fach „Praxis der Heilerziehungspflege“ abgeleisteten Stunden (10 bis 12 Stunden) gelten als Praktikum. Der/die Studierende erhält für das Praktikum generell einen sozialversicherungsfreien Unterhaltszuschuss von 199,22 €. Die darüber hinausgehenden Stunden sind Arbeitsleistungen, die unabhängig von der schulischen Verpflichtung für die Zeitdauer der Ausbildung eingegangen werden. Hierfür wird eine Vergütung nach den AVR gewährt, die in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig ist, d. h. es werden Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeführt.
a) Art der Förderung Schulgeldersatz
Förderumfang
106,00 € monatlich für 11 Monate im Jahr
b) Art der Förderung Ausbildungsförderung durch das Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg
Förderumfang
Für Studierende mit Ausbildungsstellen im Dominikus-Ringeisen-Werk können individuelle Fördermöglichkeiten mit dem Dienstgeber besprochen werden.
Vergütungsbeispiel für Studierende in der Heilerziehungspflegehilfe im Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg
18 – 24 Jahre, ledig, 25 Wochenstunden, Einsatz im Bereich Wohnen mit Heim- und Schichtzulage
Bruttoverdienst
(Praktikum- und Dienstvertrag)
1048,00 €
Nettoverdienst
ca. 840,00 €
Wir sind zertifiziert
Unsere Ausbildungen in Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe sind zertifiziert nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
Bewerbung
Für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger benötigen Sie einen Schulplatz und einen Ausbildungsplatz.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte lassen Sie uns folgende Unterlagen zukommen:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- 2 Passbilder
- Nachweise über die geforderte schulische und berufliche Vorbildung in beglaubigter Fotokopie
- amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate bei Bewerbung)
- Ausgefüllter Bewerberbogen für einen Schulplatz
Hier finden Sie den Bewerberbogen um einen Schulplatz
Bewerbungsadresse
Dominikus-Ringeisen-Werk
Fachschule für Heilerziehungspflege
Staatlich anerkannt
Dominikus-Ringeisen-Str. 17
86513 Ursberg
- Jede/r Bewerber/in benötigt neben dem Schulplatz eine geeignete Ausbildungsstelle für das Fach: Praxis der Heilerziehungspflege und die zusätzlichen Arbeitsstunden in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen.
- Die Bewerbung um diese Ausbildungsstelle sollte sofort nach Abschluss des Schulvertrages erfolgen.
- Bis zum 30. April im Jahr des Ausbildungsbeginns muss für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegehelferin/zum Heilerziehungspfegehelfer ein ein gültiger Nachweis einer geeigneten Ausbildungsstelle vorliegen.
Ihr/e Ansprechperson/en
