Finanzierung

Finanzierung

Kosten und Finanzierung der Ausbildung

Schulgeld und Gebühren
Das Schulgeld und die Gebühren gelten einheitlich für alle Studierenden.
Monatliches Schulgeld wird vom Freistaat Bayern übernommen.
Aufnahmegebühr 120,- €
Lehrmittelgebühr 180,- €
Prüfungsgebühr 120,- €
   
Ausbildungsvergütung

Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Wochenstunden und wird von den Studierenden selbst mit dem Träger der jeweiligen Ausbildungsstelle vertraglich vereinbart.

Regelungen im Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg:

Studierende, die eine Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in machen, erhalten sowohl einen Praktikanten- als auch einen Dienstvertrag. Die im Fach „Praxis der Heilerziehungspflege“ abgeleisteten Stunden (10 bis 12 Stunden) gelten als Praktikum. Der/die Studierende erhält für das Praktikum generell einen sozialversicherungsfreien Unterhaltszuschuss von 199,22 €. Die darüber hinausgehenden Stunden sind Arbeitsleistungen, die unabhängig von der schulischen Verpflichtung für die Zeitdauer der Ausbildung eingegangen werden. Hierfür wird eine Vergütung nach den AVR gewährt, die in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig ist, d. h. es werden Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeführt.

Vergütungsbeispiel

Vergütungsbeispiel für Studierende im Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg

18 – 24 Jahre, ledig, 25 Wochenstunden, Einsatz im Bereich Wohnen mit Heim- und Schichtzulage

Bruttoverdienst
(Praktikum- und Dienstvertrag)

1. Jahr  1048,00 €

2. Jahr  1091,00 €

3. Jahr  1091,00 €

Nettoverdienst

ca. 840,00 €

3.000 € Meisterbonus zum Ausbildungsabschluss

Alle Studierenden erhalten nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung einen Meisterbonus des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in Höhe von 3.000 €.

Qualifizierungsgeld

Berufliche Weiterbildung bei voller Bezahlung

Für Menschen die sich nach vielen Jahren Familienzeit oder Haushaltsführung in einem sozialen Berufsfeld qualifizieren möchten, kann der Verdienstausfall, der mit der Ausbildung einhergeht, ein Hinderungsgrund sein. Durch das Qualifizierungsgeld des Aus- und Weiterbildungsgesetzes können Sie bei uns eine Ausbildung absolvieren und erhalten dafür eine Vollzeitvergütung. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.

Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, ermöglicht Ihnen das Qualifizierungschancengesetz eine Ausbildung bei uns zu absolvieren. Dadurch erhalten Sie während Ihrer Ausbildung eine Vollzeit-Vergütung. Außerdem werden zusätzlich anfallende Kosten wie Fahrkosten, Kosten für die auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuungskosten übernommen

Die Förderung muss NICHT zurückgezahlt werden.

Förderanträge können derzeit erst wieder für das Schuljahr 2025/26 eingereicht werden.

Was sind die Voraussetzungen?
  • Sie sind ohne Berufsabschluss sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

ODER

  • Sie haben einen Berufsabschluss, arbeiten aber schon insgesamt mehr als vier Jahre in einer anderen Tätigkeit

UND

  • Sie haben keine Ausbildung in einem sogenannten Mangelberuf
Wie beantrage ich eine Förderung?

Die Antragsstellung für die dreijährige Ausbildung muss bis zum 31. März des Jahres erfolgt sein, in dem die Ausbildung beginnt. Bei der einjährigen Ausbildung ist der letzte Tag der Antragsstellung der 31. Mai. des Jahres in dem die Ausbildung startet.

Förderanträge können derzeit erst wieder für das Schuljahr 2025/26 eingereicht werden.

Bitte schicken Sie uns dazu per E-Mail einen aktuellen Lebenslauf an Andrea Schnitzler. Die Kontaktdaten finden Sie im Folgenden.

Ansprechperson/en

Andrea
Schnitzler
Zentralbereich Personal
Personalberatung
Telefon
Fax
08281 92-1006
Post an
Dominikus-Ringeisen-Str. 24, 86513 Ursberg