Finanzierung
Kosten und Finanzierung der Ausbildung
Monatliches Schulgeld | wird vom Freistaat Bayern übernommen. |
Aufnahmegebühr | 120,- € |
Lehrmittelgebühr | 180,- € |
Prüfungsgebühr | 120,- € |
Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der Wochenstunden und wird von den Studierenden selbst mit dem Träger der jeweiligen Ausbildungsstelle vertraglich vereinbart.
Regelungen im Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg:
Studierende, die eine Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in machen, erhalten sowohl einen Praktikanten- als auch einen Dienstvertrag. Die im Fach „Praxis der Heilerziehungspflege“ abgeleisteten Stunden (10 bis 12 Stunden) gelten als Praktikum. Der/die Studierende erhält für das Praktikum generell einen sozialversicherungsfreien Unterhaltszuschuss von 199,22 €. Die darüber hinausgehenden Stunden sind Arbeitsleistungen, die unabhängig von der schulischen Verpflichtung für die Zeitdauer der Ausbildung eingegangen werden. Hierfür wird eine Vergütung nach den AVR gewährt, die in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig ist, d. h. es werden Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgeführt.
Vergütungsbeispiel für Studierende im Dominikus-Ringeisen-Werk Ursberg
18 – 24 Jahre, ledig, 25 Wochenstunden, Einsatz im Bereich Wohnen mit Heim- und Schichtzulage
Bruttoverdienst
(Praktikum- und Dienstvertrag)
1. Jahr 1048,00 €
2. Jahr 1091,00 €
3. Jahr 1091,00 €
Nettoverdienst
ca. 840,00 €
Alle Studierenden erhalten nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung einen Meisterbonus des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in Höhe von 3.000 €.
Qualifizierungsgeld
Berufliche Weiterbildung bei voller Bezahlung
Für Menschen die sich nach vielen Jahren Familienzeit oder Haushaltsführung in einem sozialen Berufsfeld qualifizieren möchten, kann der Verdienstausfall, der mit der Ausbildung einhergeht, ein Hinderungsgrund sein. Durch das Qualifizierungsgeld des Aus- und Weiterbildungsgesetzes können Sie bei uns eine Ausbildung absolvieren und erhalten dafür eine Vollzeitvergütung. Sprechen Sie uns an und lassen Sie sich beraten.
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, ermöglicht Ihnen das Qualifizierungschancengesetz eine Ausbildung bei uns zu absolvieren. Dadurch erhalten Sie während Ihrer Ausbildung eine Vollzeit-Vergütung. Außerdem werden zusätzlich anfallende Kosten wie Fahrkosten, Kosten für die auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuungskosten übernommen
Die Förderung muss NICHT zurückgezahlt werden.
Förderanträge können derzeit erst wieder für das Schuljahr 2025/26 eingereicht werden.
- Sie sind ohne Berufsabschluss sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
ODER
- Sie haben einen Berufsabschluss, arbeiten aber schon insgesamt mehr als vier Jahre in einer anderen Tätigkeit
UND
- Sie haben keine Ausbildung in einem sogenannten Mangelberuf
Die Antragsstellung für die dreijährige Ausbildung muss bis zum 31. März des Jahres erfolgt sein, in dem die Ausbildung beginnt. Bei der einjährigen Ausbildung ist der letzte Tag der Antragsstellung der 31. Mai. des Jahres in dem die Ausbildung startet.
Förderanträge können derzeit erst wieder für das Schuljahr 2025/26 eingereicht werden.
Bitte schicken Sie uns dazu per E-Mail einen aktuellen Lebenslauf an Andrea Schnitzler. Die Kontaktdaten finden Sie im Folgenden.